Für die Interessen unserer Gemeinde
Die IG Hünenberg See ist eine Interessengemeinschaft, welche sich für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsteils «See» einsetzt.
Wir stehen ein für innovative, generationenübergreifende und massvolle Bauprojekte, welche sich optimal in unser Zusammenleben eingliedern lassen.
Wir wollen der nachfolgenden Generation ein Umfeld hinterlassen welches von grosser Lebensqualität, Zufriedenheit und Wohlbefinden gekennzeichnet ist.
Damit wir Ihre Interessen sinnvoll unterstützen und umsetzen können, würde uns ein Solidaritätsbeitrag sehr freuen.
Kontoinformationen:
UBS Switzerland AG
IBAN: CH58 0024 8248 1680 3340 Z
lautend auf: IG Hünenberg See
Mitwirken Ortsplanungsrevision
Bitte nehmen Sie Ihre Möglichkeit war, an der Revision der Richt- und Nutzungsplanung mitzuwirken. Im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage wird die Revision bis am 11.Oktober 2024 von Montag bis Freitag 08:00-17:00, im Zentrum von Hünenberg, Foyer Dorfzentrum, Maihölzli 2, 6331 Hünenberg, aufgelegt.
Sie haben zwei Möglichkeiten, schriftlich begründete Einwendungen gegen die Änderungen einzureichen:
- Online über die Mitwirkungsplatform der Gemeinde: https://mitwirken-huenenberg.ch/de/
- Direkt beim Gemeinderat «Ortsplanungsrevision», Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg
Wichtig: Einwendungen sind bis am 11.Oktober 2024 einzureichen!
Einwände Ortsplanungsrevision
Wenn Sie auch der Meinung sind, dass im Gebiet Hünenberg See keine städtische Entwicklung mit 4- oder 6-geschossigen Bauten mit einer Höhe von bis zu 21 m entstehen soll, sondern eine massvolle Entwicklung mit vernünftigen Dimensionen, reichen Sie bitte untenstehende Einwendung «Keine Verstädterung von Hünenberg See» ein.
Wenn Sie ebenfalls der Meinung sind, dass der Gemeinderat die Auswirkungen auf den Strassenverkehr in Quartiergebieten durch das geplante Bevölkerungswachstum und die vorgeschlagene Aufzonung nicht genügend aufzeigt und berücksichtigt, reichen Sie bitte untenstehende Einwendung «Fehlendes Mobilitätskonzept Hünenberg See mit zusätzlicher Aufzonung» ein.
Anlässlich der öffentlichen Workshops haben viele Bewohner/-innen die Beibehaltung des dörflichen Charakters von Hünenberg See verlangt. Deshalb hat die IG Hünenberg See im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung im Sommer 2023 beantragt, dass die bestehenden Zonen W2a und W2b einheitlich in der Wohnzone W2b belassen werden sollen. Die IG Hünenberg See ist überrascht und enttäuscht, dass der Gemeinderat diesen im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung 52 Mal eingereichten Antrag ablehnt und an der grossflächigen Aufzonung festhält. Auch wurden 15 Einwände gegen eine Aufzonung von W3 auf W4 im Gebiet Eichmatt/Zythusmatt abgelehnt.
Der Bericht zur öffentlichen Mitwirkung sowie der aktuelle Verfahrensstand und der weitere Ablauf sind auf der Webseite der Gemeinde einzusehen Ortsplanungsrevision .
Keine Verstädterung von Hünenberg See
Einwendung:
Mit der vorliegenden Ortsplanungsrevision wird dem Wunsch eines breiten Teils der Bevölkerung im Gebiet Hünenberg See keine Verstädterung zuzulassen, nicht Rechnung getragen.
Die Aufzonungen von W2 auf W3 im Bereich Dersbach/Zythusweg und W3 auf W4 im Bereich Eichmatt/Zythusmatt führt aufgrund der erhöhten Geschossigkeit zu Gebäudehöhen, welche nicht mehr dem dörflichen Charakter entsprechen.
Der Zonenplan ist in diesen Gebieten ohne Aufzonung und mit der in den Workshops festgehaltenen Verdichtung gegen innen zu überarbeiten.
Die über 70 eingegangen Anträge zum Thema Aufzonung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vom 19.Juni bis 31.August 2023 sind zu berücksichtigen.
Begründung:
Anlässlich der öffentlichen Workshops haben viele Bewohner/-innen die Beibehaltung des dörflichen Charakters von Hünenberg See verlangt.
Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision sieht der Gemeinderat nebst einer generellen Erhöhung der Ausnützungsziffer zusätzlich eine grossflächige Aufzonung im Ortsteil Hünenberg See vor. Das bedeutet eine Erhöhung der Geschosszahl. In Kombination mit einem Bebauungsplan lassen sich zusätzlich 20% Wohnfläche sowie ein zusätzliches Vollgeschoss realisieren. In vielen Gebieten ergibt dies in der Summe 4- bis 6-geschossige Bauten mit einer Höhe von bis zu 21 m und das mitten in heutigen Einfamilienhaugebieten.
Mit der neu geltenden Bauordnung und der zusätzlich in der Ortsplanungsrevision vorgesehenen Bestimmung «zusätzliche Wohnungen» in den Wohnzonen 1, 2a und 2b trägt der Ortsteil Hünenberg See auch ohne Aufzonung zur Verdichtung in diesem Gebiet bei. Diese höhere Ausnutzung der bestehenden Baukörper ist sinnvoll und bietet einen hohen Spielraum zur Verdichtung. Dadurch kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen und das Mehrgenerationenwohnen gefördert werden.
Im Gegensatz zur Innenentwicklung «zusätzliche Wohnungen» trägt die Aufzonung mit einem zusätzlichen Vollgeschoss nicht dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Gegenteil dürfte dies in den selektiv bevorzugten Gebieten zu einer Verteuerung der Liegenschaften führen und macht diese für junge Menschen noch unerschwinglicher.
Die Ungleichbehandlung der Aufzonung innerhalb bestehender Zonen führt zudem zu Unfrieden und Rechtsstreitigkeiten.
Fehlendes Mobilitäskonzept mit zusätzlicher Aufzonung
Einwendung:
Die Aufzonungen von W2 auf W3 im Bereich Dersbach/Zythusweg und W3 auf W4 im Bereich Eichmatt/Zythusmatt führt zu einem erhöhten Mobilitätsaufkommen. Dieses wird in der Ortsplaungsrevision nicht ausgewiesen und ist konzeptionell nicht ausgearbeitet.
Ohne ein Mobilitätskonzpet für das Gebiet Hünenberg See und unter Berücksichtigung der zukünftigen Gestaltung des Zythusareals und Parkierkonzept für den öffentlichen Verkehr ist eine voreilige Aufzonung in diesem Gebiet abzulehnen.
Begründung:
Mit der Eröffnung der Umfahrung Cham-Hünenberg werden die Chamer- und Luzernerstrasse abklassiert. Als Erschliessungsstrasse wird die Eichmattstrasse einen Grossteil des Mehrverkehrs aus dem Seegebiet tragen müssen. Mit der Aufzonung wird ein zusätzlicher Mehrverkehr generiert und direkt durch die Wohnquartiere geführt.
Die Auswirkungen des vom Gemeinderat geplanten Bevölkerungswachstums und der Aufzonung auf den Strassenverkehr im Gebiet Hünenberg See, insbesondere Eichmattstrasse, wird nicht aufgezeigt.
Ein zu erarbeitendes Parkierkonzept für den öffentlichen Verkehr aus dem rechtsgültigen gemeindlichen Richtplan 2004 wurde noch nicht erarbeitet (Seite 54 V10 Öffentliche Autoabstellplätze der Revision Richt-und Nutzungsplanung, Planungsbericht nach Art.47 RPV). Ein solches Konzept ist für das Gebiet Hünenberg See auch im Hinblick auf die voraussichtliche Umzonung des Zythusareals und dem Besitzerwechsel zur SBB für ein Mobilitätskonzept wichtig.
Aus obigen Gründen ist eine Aufzonung im Gebiet Hünenberg See, wie von der Gemeinde vorgeschlagen, abzulehnen.