«Vergünstigter» Wohnraum bleibt unerschwinglich
Die Ortsplanungsrevision verspricht die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum für uns Hünenberger, mit Hilfe von Verdichtungen und Aufzonungen, in Kombination mit der Förderung preiswerten Wohnraums.
Diese Versprechen sind absolut irreführend und halten einer soliden Prüfung nicht stand.
• Die geplante Verdichtung führt unmittelbar zum Anstieg der Bodenpreise.
• Die Bebauungsplanpflicht begünstigt institutionelle, gewinnorientierte Immobilienentwickler: Als Resultat steigen die Mietpreise weiter.
• Nur Einkommensstarke können sich den teureren Wohnraum leisten, Einkommensschwächere, meist Familien und ältere Einwohner müssen wegziehen.
An einem konkreten Beispiel (Zuger Zeitung vom 7.7.2025) sehen wir bereits vor der Abstimmung, was uns erwartet: Im Gebiet Schürmatt wurden bereits zwei Wohnblöcke leer gekündigt. Gemäss Schätzung des Mieterverbandes werden die Wohnungen künftig (nach Sanierung oder Neubau) zu ca. doppelt so hohen Mieten vermietet.
• Hünenberg weist eine beschränkte Anzahl an günstigen Mietwohnungen auf, insbesondere in den Gebieten Schürmatt und Gartenstrasse,
Eichmatt, sowie Zythusmatt.
• Exakt diese Gebiete sollen nun stark verdichtet und aufgezont werden.
Folgendes Beispiel (Aufzonung W3 auf W4+) stellt vereinfacht dar, was die in der Bauordnung neu festgelegten „mindestens 50% der zusätzlich anrechenbaren Geschossfläche“ für preisgünstigen Wohnraum konkret bedeuten.
Bestehender, günstiger Wohnraum wird verdrängt!
Im Ortsteil Hünenberg See soll die höchste Dichte an bevorzugter Lage, sogenannten Prime Locations in unmittelbarer Seenähe erreicht werden. «Vergünstigter Wohnraum» an solchen Lagen wird aufgrund der hohen Landpreise bestenfalls im mittleren Preissegment zu liegen kommen. Wohl zu teuer für die eigentliche Zielgruppe1) des Gesetzes für vergünstigten Wohnbau.
Viele Vorschläge aus der Bevölkerung, darunter griffige Massnahmen zur Schaffung günstigen Wohnraums vermissen wir dagegen weitestgehend:
• Erwerb von Land und Liegenschaften und Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Bauträger (z.B. Wohnbaugenossenschaften).
• Neue Modelle (Stichwort Arbeiten & Wohnen), z.B. im Bösch.
• Massnahmen zur besseren Nutzung bestehender Bauten.
Fazit:
1) Gesetz für Vergünstigten Wohnbau fördert: «Bau, die Erneuerung, den Erwerb und den Erhalt von preisgünstigem, auch altersgerechtem Wohnraum, insbesondere für Familien, Haushalte mit geringem Einkommen, Menschen mit Behinderung sowie bedürftige Betagte.»
Leider wird das eigentlich erstrebenswerte Ziel der Schaffung von günstigem Wohnraum mit den vorgeschlagenen Massnahmen klar verfehlt. Leidtragende sind wir Hünenberger und insbesondere Junge, lokale Durchschnittsverdiener und Familien. Darum sagen wir Nein zur Ortplanungsrevision.