Die Ortsplanung ist unvollständig
Die Ortsplanungsrevision ist unvollständig. Das Bevölkerungswachstum darum nicht kalkulierbar
Ziele einer Ortsplanungsrevision sind:
- Die planerischen Weichen einer Gemeinde für die nächsten 15 bis 20 Jahre zu stellen
- Eine Gesamtsicht auf die künftige Planung zu erhalten
- Eine koordinierte, nachhaltige Entwicklung der Gemeinde
sicher zu stellen - Das Bevölkerungswachstum zu steuern
- Die Lebensqualität der EinwohnerInnen zu erhalten
In Hünenberg wird jetzt das Gegenteil gemacht: Eine unvollständige Ortsplanungsrevision wird den StimmbürgerInnen vorgelegt: Besonders brisant ist, dass die folgenden wichtigen und kontrovers diskutierten Gebiete ausgeklammert werden:
• Die Reussuferzone
• Die Weilerzonen
• Die Zollweid
• Das Arbeitsgebiet Moosmatt
• Das Zythusareal
• Der Standort des neuen Ökihofes
Über diese Gebiete muss in späteren Teilrevisionen -abgestimmt werden. Diese Salamitaktik verunmöglicht ein Gesamtbild der baulichen und bevölkerungsmässigen Entwicklung. Der Gemeinderat spricht von einer Richtgrösse von 10700 Einwohnern im Jahr 2040 (heute 8990 Einwohner) Die gesamten Aufzonungen nur allein in Hünenberg See ermöglichen eine Verdoppelung der Bewohner in Hünenberg See: Das bedeutet eine potenzielle Einwohnerzahl von Hünenberg von 12’000- 13’000 Einwohnern. Und wohl gemerkt; die Aufzonungen im Dorf sind dabei nicht mitgerechnet!
Fazit: Dieses Vorgehen streut den Abstimmenden Sand in die Augen und verunmöglicht ein Gesamtbild der baulichen Entwicklung und der angestrebten Bevölkerung.
Darum sagen wir Nein zur Ortsplanungsrevision
Der Ausschluss des Zythusareals aus der Ortsplanung hinterlässt eine grosse Unklarheit betreffend dessen Entwicklung
Die 2013 angenommene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes förderte eine Innenverdichtung in Städten und Dörfern. Der Kanton Zug überarbeitete den Richtplan und erhöhte die baulichen Ausnützungsziffern (AZ) in bestimmten Gebieten massiv. Das Zythusareal neben der Haltestelle gehörte damals dem Kanton Zug, der für das Grundstück eine AZ von 2.0 festlegte –als Vergleich die beiden Hochhäuser daneben haben eine AZ von 1.0. Der Kanton als Grundeigentümer erteilte sich selber somit eine überdimensionierte AZ, die im Vergleich zu den umliegenden Gebieten sehr hoch ist.
2018 präsentierte der Kanton drei Überbauungsvarianten, was auf starken Widerstand stiess. Eine entsprechende Motion ist noch offen. Für den Neubau der Kantonsschule Ennetsee wurde Land benötigt, das durch einen Landabtausch mit der SBB erworben wurde: Das Zythusareal wurde an die SBB abgegeben, im Gegenzug erhielt der Kanton ein Grundstück beim Bahnhof Rotkreuz.
Die SBB ist nun Eigentümerin des Zythusareals. Obwohl die Bedeutung dieses Areals betont und in der Bauordnung von Zentrumsfunktion und hoher Dichte gesprochen wird, ist es in der Ortsplanungsrevision ausgenommen. Es werden keine konkreten Bauparameter festgelegt, was der aktuellen Eigentümerschaft (SBB) viel Spielraum lässt – im Gegensatz zu anderen privaten Grundstücksbesitzern.
In der aktuellen Revision werden die Gebiete rund um das Zythusareal auf die Zone W4B mit Bebauungsplanpflicht aufgezont, was 6 Stockwerke ermöglicht. So werden Voraussetzungen geschaffen, um in einem späteren Schritt auf dem Zythusareal und den beiden daneben liegenden Grundstücken 7-8 Stockwerke (oder mehr) zu realisieren.
Besonders stossend ist, dass während der aktuell laufenden Ortsplanungsrevision (Zythusareal ausgeklammert) im gemeindlichen Newsletter Juli 25 ein konkreter Verkehrs- Entwicklungsplan fürs Zythusgebiet und eine Umzonung fürs Zythusareal angekündigt wird. Im Juni 26 soll den Stimmbürgern ein Planungskredit für die Verkehrsentwicklung vorgelegt werden.
Fazit. Die jetzt vorgelegte Ortsplanungsrevision ist unvollständig, unübersichtlich und schliesst wesentliche Gebiete aus, obwohl im Hintergrund bereits weitere Planungsschritte diesbezüglich laufen.
Darum sagen wir Nein zur Ortsplanungsrevision