Ortsplanungsrevision

Anträge Ortsplanungsrevision

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision sieht der Gemeinderat nebst einer generellen Erhöhung der Ausnützungsziffer zusätzlich für verschiedene Gebiete eine Aufzonierung, d.h. eine Erhöhung der Geschosszahl, vor.

Darüber hinaus plant der Gemeinderat für verschiedene Gebiete eine Bebauungsplanpflicht, mit der eine nochmals höhere Ausnutzung von maximal 20% sowie ein zusätzliches Vollgeschoss möglich wäre. In der Summe gibt das für verschiedene Gebiete 5- oder 6-geschossige Bauten mit einer Höhe von bis zu 21 m und das mitten in den heutigen Einfamilienhausquartieren.

Um dies zu verhindern brauchen wir Ihre Mithilfe. Bitte schicken Sie den untenstehenden Antragstext oder allenfalls eine eigene Formulierung für 2 Anträge zur Änderung der Bauordnung und Zonenplans bis spätestens 31. August 2023 an den Gemeinderat. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

  1. Online über die Mitwirkungsplattform: https://mitwirken-huenenberg.ch/de/
  2. Senden Sie die Anträge via E-Mail an info@huenenberg.ch mit dem Betreff «Mitwirkung Ortsplanungsrevision»
Beibehaltung der Wohnzone W2b im Gebiet Hünenberg See

Antrag:  

Die im Gebiet Hünenberg See liegenden, bestehenden Zonen W2a und W2b sollen gemäss Planungsbericht nach Art.47 RPV einheitlich in der Wohnzone W2b belassen werden.

Begründung:

In den vorangegangenen Workshops wurde von der teilnehmenden Bevölkerung jeweils sehr klar formuliert und gewünscht, dass der dörfliche Charakter im Seegebiet erhalten bleiben soll. Mit der Aufzonung von W2a und W2b auf W3 und den dadurch möglichen hohen 5-stöckigen Gebäuden (4 Vollgeschosse plus Dachgeschoss oder Attika) und einer Gebäudehöhe von 17.7m verliert das Gebiet Hünenberg See seinen dörflichen Charakter.

Mit der neu geltenden Bauordnung ist auch die Wohnzone W2b sehr attraktiv. So kann zusätzlich das Dachgeschoss als Wohnfläche ausgebaut oder als Attika entwickelt werden. Die Gebäudehöhe der Grundzone erhöht sich von bisher 7.5 (W2a) und 9 (W2b) auf 11.3m (W2b neu), für Gebiete mit einfachem Bebauungsplan auf 14.5m.

Die Ausnützungsziffer erhöht sich in der Grundzone ebenfalls um 57% von 0.35 (bisher W2a/b) auf 0.55 (W2b neu).

Für W2b wird zudem eine überlagerte Zone „zusätzliches Wohnen“ eingeführt. In diesen Zonen kann zwecks Innenentwicklung und Förderung von Mehrgenerationenwohnungen von den Grundmassen abgewichen werden.

Weitere Informationen: Antrag Zonenplan

Änderung Revision Bauordnung und Zonenplan Zythus

Antrag: 

§13 der Bebauungsplanpflicht Ziff. 9 Zythus des Entwurfs der neuen Bauordnung ist wie folgt zu ändern (Änderung in fett):

  • Die zentrale und wichtige Lage ist unter Einbezug ihres räumlichen Umfeldes in einem partizipativen Verfahren mit einem guten Städtebau und einem attraktiven Nutzungsmix als Begegnungsort zu entwickeln.
  • Für das Gebiet ist eine moderate Geschossigkeit und hohe Dichte mit entsprechender Durchlässigkeit zu ermitteln (Bauweise rund viergeschossig und eine Ausnützungsziffer zwischen 1.2 bis 1.5 anzustreben)

Begründung:

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision ist klar zum Ausdruck gekommen, dass die Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner von Hünenberg den dörflichen Siedlungscharakter unserer Gemeinde behalten will.

Die jetzt vom Gemeinderat vorgeschlagene Formulierung «angemessene Geschossigkeit» ist ein unspezifischer Rechtsbegriff und würde zukünftige Hochhäuser grundsätzlich ermöglichen. „Angemessen“ kann auch „an den bestehenden Hochhäusern gemessen“ ausgelegt werden.

Der Gemeinderat selber hat in seinem am 5. April 2022 verabschiedeten Raumentwicklungskonzept 2024 die Formulierung «moderate Geschossigkeit» gewählt und eine «Bauweise rund viergeschossig und eine Ausnützungsziffer zwischen 1.2 bis 1.5» festgesetzt (REK Massnahme M3.02, Seite 34).

Zudem hat der Gemeinderat der Bevölkerung ein «partizipatives Verfahren», d.h. unter Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung, in Aussicht gestellt. Auch davon ist im Entwurf der neuen Bauordnung nichts mehr zu lesen.

Weitere Informationen: Antrag Zythus